+49 89 143 794 79BMW Pannen-Service
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110Polizei
112 Feuerwehr / Notruf
Erkundigen Sie sich über länderspezifische Verkehrsordnungen und Mautvorschriften. In Österreich benötigt man eine GO-Box (erhältlich an den grenznahen Go-Stationen oder über www.asfinag.at). Andere Länder haben andere Besonderheiten, welche Sie im Internet unter www.adac.de oder www.tolltickets.de nachlesen können.
Planen Sie für die Mobil-Abholung und –Rücknahme ausreichend Zeit ein (mindestens eine Stunde). Bitte beachten Sie unsere Übergabezeiten (siehe Mietbedingungen).
Sie benötigen einen gültigen Personalausweis. Zudem benötigen wir Ihren Führerschein im Original. Hinweis für unsere ausländischen Mieter: Sollte auf Ihrem Pass bzw. ID Card keine Adresse vermerkt sein, benötigen wir eine aktuelle Meldebestätigung mit Wohnanschrift.
Zur Einweisung vereinbaren wir mit Ihnen 2-3 Tage vor der Abholung, eine feste Uhrzeit in genannten Übergabezeitfenster. Unsere Service-Mitarbeiter erklären Ihnen das Fahrzeug sehr ausführlich und geben hilfreiche Tipps. Die gemeinsame Übergabe und Sichtung des Fahrzeugs wird in einem Protokoll für Sie festgehalten. Der Mietvertrag ist Ihre Nutzerlegitimation für den Mietcamper, insbesondere in europäischem Ausland. Bewahren Sie ihn sowie die Fahrzeugdokumente und Schlüssel für Dritte unzugänglich auf. Wir bitten den Kunden die vereinbarten Zeiten gewissenhaft einzuhalten.
Voller Tank bei Übernahme und Rückgabe. Der Innenraum muss „Besenrein“ übergeben werden. Die Toilettenkassette sowie der Grauwassertank (Abwasser) müssen geleert werden. Die Reinigung von groben Verschmutzungen wird sep. berechnet. Die gemeinsame Rücknahme mit Sichtung wird ebenfalls in einem Protokoll für Sie festgehalten.
Welche Fahrerlaubnisklasse gilt denn eigentlich für Wohnmobile und Wohnwagen?
Wenn
Sie Ihren Pkw-Führerschein in Deutschland (Klasse 3) vor 1999 gemacht haben,
dürfen Sie ein Wohnmobil bis 7,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht (zGG) steuern.
Ist Ihr Pkw-Führerschein neueren Datums (ab 1999; Klasse B), darf das zulässige Gesamtgewicht Ihres Wohnmobils oder Ihres Gespanns aus Pkw und Wohnanhänger 3,5 Tonnen betragen.
Um auf ein zGG von 4,25 Tonnen aufzurüsten, benötigen Sie bei einem Gespann von Pkw + Wohnanhänger den Führerschein B96 (Erweiterung). Diesen erhalten Sie nach einem eintägigen Fahrseminar in Ihrer Fahrschule (ohne Fahrprüfung).
Mit der Klasse BE können Sie ein Fahrzeug bis 3,5 Tonnen und einen Wohnanhänger bis 3,5 Tonnen fahren. Für den Erwerb dieser Führerscheinklasse ist eine praktische Prüfung notwendig.
Mit einem Führerschein der Klasse C1 dürfen Sie ein Fahrzeug mit bis zu 7,5 Tonnen fahren.