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Unfall? Wir helfen weiter!

Lieber Gast,

Sie hatten einen Unfall oder Ihr Fahrzeug wurde beschädigt?

Egal ob Haftpflicht- oder Kaskoschaden (Glasschäden / Marderschäden) wir unterstützen Sie gerne und übernehmen die Schadensabwicklung für Sie.

Die Schadenabwicklung in der Gottstein Gruppe

Die Schadenabwicklung

In der Schadenabwicklung entscheiden wir zwischen Haftpflichtschäden (Sie sind die geschädigte Person), Vollkaskoschaden (der Schaden wurde durch Sie verursacht, beziehungsweise wird über Ihre Vollkaskoversicherung reguliert) und Teilkaskoschäden (Glasschäden / Marderschäden).


Haftpflichtschäden (Sie sind die geschädigte Person)

Bei Haftpflichtschadenfällen ist entscheidend wo sich der Unfall ereignet hat, denn für die Schadenabwicklung gilt jeweils das Recht des Landes in dem der Unfall sich ereignet hat.

Fahne

Haftpflichtschaden in der Schweiz passiert

Wenn der Unfall sich in der Schweiz ereignet hat, gilt für die Schadenabwicklung das Schweizer Recht, in dem Fall darf kein Gutachter selbstständig beauftragt werden, sondern es muss ein Kostenvoranschlag erstellt werden, wenn die Schadenhöhe jedoch recht hoch ist, besteht die Möglichkeit einen Gutachter über die gegnerische Versicherung beauftragen zu lassen, der Serviceberater vor Ort schätzt dies ein und gibt die Info an das Unfallmanagement weiter, damit diese sich um die Beauftragung kümmern können.
Ein Anwalt wird nicht bezahlt.

Mietwagenkosten sowie Nutzungsausfall werden nicht immer bezahlt, dies ist von Schaden zu Schaden unterschiedlich und muss bei der entsprechenden Versicherung abgefragt werden.

Gerne übernehmen wir die Kommunikation mit der Versicherung und holen die Haftungsbestätigung, sowie die Reparaturkostenübernahmebestätigung ein und klären die Übernahme der Mietwagenkosten oder des Nutzungsausfalls.

Bild

Haftpflichtschaden in Deutschland passiert

Wenn der Unfall sich in Deutschland ereignet hat, gilt für die Schadenabwicklung das deutsche Recht, somit steht Ihnen als geschädigte Person die Beauftragung eines Gutachters und eines Anwalts zu, ebenfalls stehen Ihnen die Mietwagenkosten oder ein Nutzungsausfall für die Reparaturdauer zu.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beauftragung eines Gutachters und einer Anwaltskanzlei, beides wird im Haftpflichtschadenfall von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Bei der Beauftragung der Anwaltskanzlei, erfolgt eine telefonische Schadeneinschätzung, anhand dieser kann die Kanzlei bereits eine Haftungsprognose erteilen, nach dieser können wir dann bereits einen Reparaturtermin vereinbaren.

Sollten Sie keine Anwaltskanzlei beauftragen wollen, ist dies ebenfalls kein Problem, gerne übernehmen wir dann die Kommunikation mit der Versicherung und holen die Haftungsbestätigung, sowie die Reparaturkostenübernahmebestätigung ein. 


Kaskoschaden (der Schaden wurde durch Sie verursacht oder wird über Ihre Kaskoversicherung abgewickelt)

Bei einem Kaskoschadenfall gibt es kein Recht auf einen Anwalt oder ein Gutachten. 
Sollte die Schadenhöhe jedoch 5.000 € übersteigen, kann ein Gutachter über die Versicherung beauftragt werden. Wenn dies jedoch nicht der Fall ist, erstellt ein Serviceberater einen Kostenvoranschlag und Schadenbilder. 
Der Kostenvoranschlag und die Bilder werden dann von unserem Unfallmanagement an die Versicherung übermittelt und bei der Versicherung entsprechend die Reparaturkostenübernahme eingeholt.

Teilkaskoschaden (Glasschaden / Marderschaden)

Bei Teilkaskoschäden vereinbaren Sie einen Termin für die entsprechenden Werkstattarbeiten.  
In Fall eines Marderschadens erstellt der Serviceberater einen Kostenvoranschlag für die Versicherung, gerne übernehmen wir dann die Kommunikation mit der Versicherung und bitten um die Reparaturkostenübernahmebestätigung.
Bei Glasschäden, rechnen wir diese direkt mit Ihrer Versicherung ab. 
Wichtig ist in beiden Fällen, dass Sie uns Ihre Versicherung, sowie die Schaden- oder Versicherungsscheinnummer mitteilen, damit eine reibungslose Abwicklung möglich ist.

Sollten Sie also einen Schaden an Ihrem Fahrzeug haben, kommen Sie gerne zur Schadenaufnahme in eine unserer Filialen, die Kollegen vor Ort nehmen den Schaden dann gerne mit Ihnen zusammen auf, sodass einer Schadenabwicklung durch unser Unfallmanagement nichts mehr im Wege steht.

Für eine Schadenaufnahme benötigen wir folgende Unterlagen:

·         Schadendatum
·         Schadenort
·         Gegnerisches Kennzeichen
·         Wenn vorhanden Versicherung
·         Wenn vorhanden Schadennummer

Gerne können Sie vorab bereits die Schadenaufnahme ausfüllen und sich bei uns anmelden, sodass Sie nur noch zur Begutachtung Ihres Fahrzeuges vorbeikommen müssen. Schadenaufnahme


Sollten Sie nur einen Kostenvoranschlag benötigen und wünschen keine Schadenabwicklung über uns, ist dies ebenfalls möglich, wir berechnen dann jedoch 150 € für die Erstellung. Die 150 € werden jedoch wieder verrechnet, wenn Sie die Reparatur bei uns im Haus durchführen lassen.

Bei allen Schäden, melden wir uns sobald uns die Reparaturkostenübernahmen vorliegen für die Terminierung bei Ihnen.

Nach erfolgreicher Reparatur werden Sie darüber informiert, dass Ihr Fahrzeug wieder abholbereit ist.

Im Nachgang wird dann die Rechnung entsprechend erstellt und von unserem Unfallmanagement an die zuständige Versicherung übermittelt, Sie erhalten im selben Schritt die Rechnungskopie für Ihre Unterlagen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner

Sandra Kleiser

Leitung Unfallmanagement

Sarah Goral

Unfallmanagement

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