+49 89 143 794 79BMW Pannen-Service
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+41 844 85 75 75 CH-Pannen-Service
110Polizei
112 Feuerwehr / Notruf
KATEGORIE 1
Tagespreis inkl. 300 km
150,– €
Jeder weiterer Tag inkl. 100 km
60,– €
pro Mehr-km
0,40 €
KATEGORIE 2
Tagespreis inkl. 300 km
190,– €
Jeder weiterer Tag inkl. 100 km
80,– €
Mehr-km
je 0,50 €
KATEGORIE 3
Tagespreis inkl. 300 km
210,– €
Jeder weiterer Tag inkl. 100 km
90,– €
Mehr-km
je 0,50 €
Zubehör Miete | Tagespreis | jeder weiterer Tag |
---|---|---|
Koffer erhältlich für BMW R 1250 GS, BMW R 1250 R / RS, BMW F 750 GS, F 850 GS | 25,00 € | 10,00 € |
Navi VI | 25,00 € | 10,00 € |
INFOS ZUR MOTORRAD-VERMIETUNG
Modalitäten:
› Vermietung nur an Gäste aus Deutschland, Schweiz und Frankreich
› Scooter & Mietmotorräder sind nur in Bad Säckingen möglich.
› Vorlauf 3 – 4 Tage
› Kaution 1.000,– €
› Vollkaskoversichert (SB 2.000,– €)
› Führerscheininhaber ab 21 Jahren
› Vorab sind Kopien von Ausweis, Führerschein und Kreditkarte notwendig
› Ausgabe/ Rückgabe nur während der Öffnungszeiten
› Benzinkosten sind nicht im Preis enthalten
› Von der Motorrad-Vermietung ausgeschlossen sind alle Modelle der BMW S 1000 R, BMW S 1000 RR und Triumph Speed Triple RS
› CH Vignette nicht im Mietpreis enthalten
› 50 % Mietpreis-Erstattung für einmalige Fahrzeugmiete bei Kauf eines Neufahrzeugs innerhalb von 12 Monaten
Für Motorrad-Vermietungen fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 40,– € an, wenn eine Reservierung nicht mind. 3 Tage vor dem Termin storniert wird. Kurzfristige Änderungen wegen eingeschränkter Verfügbarkeit möglich
Hinweis für Radwechsel-Termine:
So finden Sie schnell und einfach die richtige Auswahl.
› Standort auswählen
› Marke auswählen
› Zusatzleistungen › Räderwechsel mit oder ohne Einlagerung
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Automobile + Motorräder
Im Grütt 14
79713 Bad Säckingen
+49 7761 9230-0
+49 7761 9230-30
Anfragen zu Neu- und Gebrauchtwagen
+49 7751 92340065
Lieber Gast,
Sie hatten einen Unfall oder Ihr Fahrzeug wurde beschädigt?
Egal ob Haftpflicht- oder Kaskoschaden (Glasschäden / Marderschäden) wir unterstützen Sie gerne und übernehmen die Schadensabwicklung für Sie.
Die Schadenabwicklung
In der Schadenabwicklung entscheiden wir zwischen Haftpflichtschäden (Sie sind die geschädigte Person), Vollkaskoschaden (der Schaden wurde durch Sie verursacht, beziehungsweise wird über Ihre Vollkaskoversicherung reguliert) und Teilkaskoschäden (Glasschäden / Marderschäden).
Haftpflichtschäden (Sie sind die geschädigte Person)
Bei Haftpflichtschadenfällen ist entscheidend wo sich
der Unfall ereignet hat, denn für die Schadenabwicklung gilt jeweils das Recht
des Landes in dem der Unfall sich ereignet hat.
Haftpflichtschaden in der Schweiz passiert
Wenn der Unfall sich in der Schweiz ereignet hat, gilt für
die Schadenabwicklung das Schweizer Recht, in dem Fall darf kein Gutachter
selbstständig beauftragt werden, sondern es muss ein Kostenvoranschlag erstellt
werden, wenn die Schadenhöhe jedoch recht hoch ist, besteht die Möglichkeit
einen Gutachter über die gegnerische Versicherung beauftragen zu lassen, der
Serviceberater vor Ort schätzt dies ein und gibt die Info an das
Unfallmanagement weiter, damit diese sich um die Beauftragung kümmern können.
Ein Anwalt wird nicht bezahlt.
Mietwagenkosten sowie Nutzungsausfall werden nicht immer
bezahlt, dies ist von Schaden zu Schaden unterschiedlich und muss bei der
entsprechenden Versicherung abgefragt werden.
Gerne übernehmen wir die Kommunikation mit der Versicherung und holen die Haftungsbestätigung, sowie die Reparaturkostenübernahmebestätigung ein und klären die Übernahme der Mietwagenkosten oder des Nutzungsausfalls.
Haftpflichtschaden in Deutschland passiert
Wenn der Unfall sich in Deutschland ereignet hat, gilt für die Schadenabwicklung das deutsche Recht, somit steht Ihnen als geschädigte Person die Beauftragung eines Gutachters und eines Anwalts zu, ebenfalls stehen Ihnen die Mietwagenkosten oder ein Nutzungsausfall für die Reparaturdauer zu.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beauftragung eines Gutachters und einer Anwaltskanzlei, beides wird im Haftpflichtschadenfall von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Bei der Beauftragung der Anwaltskanzlei, erfolgt eine telefonische Schadeneinschätzung, anhand dieser kann die Kanzlei bereits eine Haftungsprognose erteilen, nach dieser können wir dann bereits einen Reparaturtermin vereinbaren.
Sollten Sie keine Anwaltskanzlei beauftragen wollen, ist dies ebenfalls kein Problem, gerne übernehmen wir dann die Kommunikation mit der Versicherung und holen die Haftungsbestätigung, sowie die Reparaturkostenübernahmebestätigung ein.
Kaskoschaden (der Schaden wurde durch Sie verursacht oder wird über Ihre Kaskoversicherung abgewickelt)
Bei einem Kaskoschadenfall
gibt es kein Recht auf einen Anwalt oder ein Gutachten.
Sollte die Schadenhöhe
jedoch 5.000 € übersteigen, kann ein Gutachter über die Versicherung beauftragt
werden. Wenn dies jedoch nicht
der Fall ist, erstellt ein Serviceberater einen Kostenvoranschlag und
Schadenbilder.
Der Kostenvoranschlag
und die Bilder werden dann von unserem Unfallmanagement an die Versicherung
übermittelt und bei der Versicherung entsprechend die Reparaturkostenübernahme
eingeholt.
Teilkaskoschaden (Glasschaden / Marderschaden)
Bei Teilkaskoschäden
vereinbaren Sie einen Termin für die entsprechenden Werkstattarbeiten.
In Fall eines
Marderschadens erstellt der Serviceberater einen Kostenvoranschlag für die
Versicherung, gerne übernehmen wir dann die Kommunikation mit der Versicherung
und bitten um die Reparaturkostenübernahmebestätigung.
Bei Glasschäden, rechnen
wir diese direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Wichtig ist in beiden
Fällen, dass Sie uns Ihre Versicherung, sowie die Schaden- oder
Versicherungsscheinnummer mitteilen, damit eine reibungslose Abwicklung möglich
ist.
Sollten Sie also einen
Schaden an Ihrem Fahrzeug haben, kommen Sie gerne zur Schadenaufnahme in eine
unserer Filialen, die Kollegen vor Ort nehmen den Schaden dann gerne mit Ihnen
zusammen auf, sodass einer Schadenabwicklung durch unser Unfallmanagement
nichts mehr im Wege steht.
Für eine Schadenaufnahme
benötigen wir folgende Unterlagen:
·
Schadendatum
·
Schadenort
·
Gegnerisches Kennzeichen
·
Wenn vorhanden Versicherung
·
Wenn vorhanden Schadennummer
Gerne können Sie vorab
bereits die Schadenaufnahme ausfüllen und sich bei uns anmelden, sodass Sie nur
noch zur Begutachtung Ihres Fahrzeuges vorbeikommen müssen. Schadenaufnahme
Sollten Sie nur einen Kostenvoranschlag benötigen und wünschen keine Schadenabwicklung über uns, ist dies ebenfalls möglich, wir berechnen dann jedoch 150 € für die Erstellung. Die 150 € werden jedoch wieder verrechnet, wenn Sie die Reparatur bei uns im Haus durchführen lassen.
Bei allen Schäden, melden wir uns sobald uns die Reparaturkostenübernahmen vorliegen für die Terminierung bei Ihnen.
Nach erfolgreicher
Reparatur werden Sie darüber informiert, dass Ihr Fahrzeug wieder abholbereit
ist.
Im Nachgang wird dann
die Rechnung entsprechend erstellt und von unserem Unfallmanagement an die
zuständige Versicherung übermittelt, Sie erhalten im selben Schritt die
Rechnungskopie für Ihre Unterlagen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.