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Barrierefreiheitserklärung

Gottstein GmbH setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.2, BITV und der Norm EN 301 549) für die Zugänglichkeit an. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die veröffentlichten Webseiten der Gottstein GmbH.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vollständig vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:

  • Auf mehreren Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert. | WCAG: 1.1.1
    Die barrierefreie Version ist in Arbeit und wird bis Q4 2025 veröffentlicht.
  • Auf fast allen Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2
    Die barrierefreie Version ist in Arbeit und wird bis Q4 2025 veröffentlicht.
  • Auf fast allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3
    Die barrierefreie Version ist in Arbeit und wird bis Q4 2025 veröffentlicht.
  • Auf einzelnen Seiten ist kein Titel hinterlegt. | WCAG: 2.4.2
    Die barrierefreie Version ist in Arbeit und wird bis Q4 2025 veröffentlicht.
  • Auf einer Seite gibt es ein 'iframe' Element ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zum iframe ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
    Die barrierefreie Version ist in Arbeit und wird bis Q4 2025 veröffentlicht.
  • Auf mehreren Seiten ist keine Sprache im HTML hinterlegt. | WCAG: 3.1.1
    Die barrierefreie Version ist in Arbeit und wird bis Q4 2025 veröffentlicht.
  • Auf mehreren Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
    Die barrierefreie Version ist in Arbeit und wird bis Q4 2025 veröffentlicht.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind. | WCAG: 1.3.1
    Die barrierefreie Version ist in Arbeit und wird bis Q4 2025 veröffentlicht.
  • Auf fast allen Seiten gibt es sehr kleine, schwer lesbare Absätze, die eine Zeilenhöhe von unter 1,5 haben. | WCAG: 1.4.8
    Die barrierefreie Version ist in Arbeit und wird bis Q4 2025 veröffentlicht.
  • Auf mehreren Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben. | WCAG: 4.1.2
    Die barrierefreie Version ist in Arbeit und wird bis Q4 2025 veröffentlicht.
  • Auf mehreren Seiten gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet sind und somit für Hilfstechnologien erreichbar ist, aber eigentlich ignoriert werden soll. | WCAG: 4.1.2
    Die barrierefreie Version ist in Arbeit und wird bis Q4 2025 veröffentlicht.
  • Auf mehreren Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. | WCAG: 1.3.1
    Die barrierefreie Version ist in Arbeit und wird bis Q4 2025 veröffentlicht.
  • Auf fast allen Seiten gibt es Elemente mit dem Attribut Aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten. | WCAG: 4.1.2
    Die barrierefreie Version ist in Arbeit und wird bis Q4 2025 veröffentlicht.
  • Auf einzelnen Seiten ist der Kontrast von Text zum Hintergrund nicht ausreichend. Das erschwert das Lesen der Texte. | WCAG: 1.4.6
    Die barrierefreie Version ist in Arbeit und wird bis Q4 2025 veröffentlicht.
  • Auf einer Seite sind Beschreibungs-Liste falsch strukturiert. Dadurch werden Beschreibungs-Erklärungen und Beschreibungs-Überschriften nicht korrekt angezeigt und von Hilfstechnologien korrekt ausgegeben. | WCAG: 1.3.1
    Die barrierefreie Version ist in Arbeit und wird bis Q4 2025 veröffentlicht.
  • Auf einer Seite sind Beschreibungs-Erklärungen und Beschreibungs-Überschriften nicht von einem Beschreibungs-Listen Element umgeben. Dadurch werden Beschreibungs-Erklärungen und Beschreibungs-Überschriften nicht als solche erkannt und korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben. | WCAG: 1.3.1
    Die barrierefreie Version ist in Arbeit und wird bis Q4 2025 veröffentlicht.
  • Auf mehreren Seiten gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern. | WCAG: 4.1.2
    Die barrierefreie Version ist in Arbeit und wird bis Q4 2025 veröffentlicht.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben. | WCAG: 1.3.1
    Die barrierefreie Version ist in Arbeit und wird bis Q4 2025 veröffentlicht.


Diese Erklärung wurde am 17.06.2025 erstellt. 


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https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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