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Liebe Gewerbekunden,
nachfolgend finden Sie aktuelle Angebote für Sie zu top Konditionen.
Die unten genannten Fahrzeuge dienen u.a. dazu, sich einen ersten Eindruck verschaffen zu können.
Zwischenverkauf vorbehalten.
Sollte ein anderes BMW- oder MINI-Modell für Sie interessant sein, so sprechen Sie uns an.
Wir gehen jederzeit sehr gerne auf Ihre individuellen Vorstellungen und Wünsche ein.
Wir freuen uns auf Sie!
Seit dem 01.07.2025 profitieren Unternehmen doppelt: Mit der neuen degressiven Abschreibung für Elektrofahrzeuge und der erweiterten 0,25%-Regelung bei der Dienstwagenbesteuerung schaffen Sie attraktive steuerliche Vorteile für Ihren Fuhrpark.
Degressive Abschreibung für E-Fahrzeuge:
Für alle rein elektrischen Firmenfahrzeuge, die vom 01.07.2025 bis zum 01.01.2028 angeschafft werden, gilt:
✔ Bis zu 75 % der Anschaffungskosten können bereits im ersten Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
✔ Die verbleibenden 25 % werden degressiv über fünf Jahre abgeschrieben.
✔ Gültig ausschließlich für emissionsfreie Fahrzeuge.
0,25%-Dienstwagenbesteuerung bis 100.000 € Bruttolistenpreis:
✔ Für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 € Bruttolistenpreis wird der geldwerte Vorteil nur mit 0,25 % pro Monat versteuert.
✔ Fahrzeuge über 100.000 € werden mit 0,5 % bewertet.
✔ Gültig für alle Erstzulassungen zwischen 01.07.2025 und 31.12.2030.
✔ Vorteile gelten auch bei Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte (0,03 %) und Familienheimfahrten.
Bleiben Sie zukunftsfähig. Investieren Sie jetzt in Elektromobilität mit maximalen Steuervergünstigungen.
📞 Kontaktieren Sie unser Team – wir beraten Sie gerne zu den passenden Modellen und Fördermöglichkeiten!

Dynamisch, emissionsarm und mit elektrisierender Fahrfreude. Erleben Sie die Elektromobilität mit der BMW Modellvielfalt. Unsere BMW i Modelle und BMW Plug-in-Hybride bringen Sie im Alltag und auf Reisen Ihren Zielen näher.
Entscheiden Sie sich für einen elektrifizierten Firmenwagen und profitieren Sie zusätzlich von den jüngsten Änderungen bei der Dienstwagenbesteuerung. Mit der Anpassung der Bemessungsgrenzen können Sie jetzt aus noch mehr BMW Modellen das perfekt zu Ihnen passende Fahrzeug auswählen und die höchste Förderung erhalten.
PROFITIEREN SIE JETZT.
Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug-in-Hybrid Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1‑%‑Regelung bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 80 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest. Diese Voraussetzungen erfüllen alle unsere BMW i Modelle und die meisten unserer BMW Plug-in-Hybride.
GROSSE AUSWAHL. GROSSER NUTZEN.
Dank der vielfältigen Auswahl an elektrifizierten BMW Fahrzeugen gibt es für jede Anforderung das passende Modell. Elektrisieren Sie jetzt Ihren Alltag und erleben Sie selbst die Faszination der Elektromobilität. Die große und immer weiter wachsende Ladeinfrastruktur und die absolute Alltagstauglichkeit machen diese Modelle jetzt noch attraktiver.
WIR BERATEN SIE GERNE.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl Ihrer elektrischen Zukunft mit den BMW Plug-in-Hybriden oder BMW i Modellen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
* Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug‑in‑Hybrid Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Förderung gilt für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 km beträgt. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Verbrauchswerte:
Hinweis für BMW Partner: Bitte beachten Sie bei der Veröffentlichung der Werbemittel, wenn nötig, die geltenden Vorgaben der Pkw-EnVKV an der richtigen Stelle zu integrieren und mit den aktuellen Verbrauchswerten, zum Beispiel aus dem Verkäuferhandbuch, abzugleichen.